Seit dem 1.September ist ein neues Gesetz in Kraft getreten welches es verbietet, Rinder und Schweine im letzten Drittel ihrer Schwangerschaft beim Schlachter abzugeben. Davor war es lediglich verboten, die Tiere in den letzten 4 Wochen ihrer Schwangerschaft zu transportieren. Ausnahmen gelten dann, wenn die Tiere aus gesundheitlichen Gründen oder zum Seuchenschutz getötet werden müssen. Ich befürchte, dass das zwielichtigen Händlern durchaus ein Schlupfloch bieten könnte, müssen sie doch lediglich einen TA finden, der ihnen eine Krankheit der Tiere bescheinigt. Dem könnte man vorbeugen indem man in dem Gesetz den Zusatz aufnimmt, dass kranke Tiere nur durch einen TA und nicht durch einen Schlachter getötet werden dürfen. Leider gilt dieses Gesetz auch noch nicht für Ziegen und Schafe.
Neues Gesetz schützt schwangere Tiere
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