Die Entscheidung der Stadt Ahlen, den Hund einer verschuldeten Familie zu pfänden und im Internet zu verkaufen, sorgt für empörte Reaktionen. Doch eine solche Amtshandlung sei nicht ganz ungewöhnlich, erklärt Rechtsanwältin Susan Beaucamp aus Krefeld. Zwar sei die Pfändung von Haustieren laut Zivilprozessordnung (Paragraph 811c) grundsätzlich nicht zulässig.
"Aber es gibt Ausnahmen, wenn das Tier einen hohen Geldwert hat", sagt die Juristin, die sich auf Tierrecht und speziell Hunderecht spezialisiert hat. Bei Rassehunden könne man davon ausgehen, dass sie in fast allen Fällen die recht niedrig angesetzte Grenze von 250 Euro überschreiten.
[...] Katrin Umlauf vom Deutschen Tierschutzbund ist fassungslos: "Ein Hund ist keine Sache, sondern ein Familienmitglied." Mehr als andere Haustiere sei ein Hund auf seine Bezugspersonen geprägt. "Entfernt man ihn aus seinem gewohnten Umfeld, ist das für ihn mindestens genauso schmerzhaft wie für seine Besitzer."
Auch dass die Stadt den Hund über Ebay-Kleinanzeigen angeboten hat, ist für die Tierschützerin ein Unding. "Es gibt überhaupt keine Kontrolle, in welche Hände der Hund gerät." Für den Tierschutzbund ist nun die Politik gefragt. "Wir fordern: Wenn ein Hund gut gehalten wird, dann sollte eine Pfändung nicht möglich sein. Das ist kein Gegenstand, das ist ein Lebewesen."
Quelle mit Video: www1.wdr.de/nachrichten/westfa…y-ahlen-verkauft-100.html