Hund in Ahlen gepfändet - herzlos oder gerecht?

      Hund in Ahlen gepfändet - herzlos oder gerecht?

      Die Entscheidung der Stadt Ahlen, den Hund einer verschuldeten Familie zu pfänden und im Internet zu verkaufen, sorgt für empörte Reaktionen. Doch eine solche Amtshandlung sei nicht ganz ungewöhnlich, erklärt Rechtsanwältin Susan Beaucamp aus Krefeld. Zwar sei die Pfändung von Haustieren laut Zivilprozessordnung (Paragraph 811c) grundsätzlich nicht zulässig.

      "Aber es gibt Ausnahmen, wenn das Tier einen hohen Geldwert hat", sagt die Juristin, die sich auf Tierrecht und speziell Hunderecht spezialisiert hat. Bei Rassehunden könne man davon ausgehen, dass sie in fast allen Fällen die recht niedrig angesetzte Grenze von 250 Euro überschreiten.

      [...] Katrin Umlauf vom Deutschen Tierschutzbund ist fassungslos: "Ein Hund ist keine Sache, sondern ein Familienmitglied." Mehr als andere Haustiere sei ein Hund auf seine Bezugspersonen geprägt. "Entfernt man ihn aus seinem gewohnten Umfeld, ist das für ihn mindestens genauso schmerzhaft wie für seine Besitzer."

      Auch dass die Stadt den Hund über Ebay-Kleinanzeigen angeboten hat, ist für die Tierschützerin ein Unding. "Es gibt überhaupt keine Kontrolle, in welche Hände der Hund gerät." Für den Tierschutzbund ist nun die Politik gefragt. "Wir fordern: Wenn ein Hund gut gehalten wird, dann sollte eine Pfändung nicht möglich sein. Das ist kein Gegenstand, das ist ein Lebewesen."​


      Quelle mit Video: www1.wdr.de/nachrichten/westfa…y-ahlen-verkauft-100.html


      :thumbdown:
      Stadt Ahlen steht nach Mops-Pfändung unter Druck

      Ahlen/Wülfrath Durfte die Stadt Ahlen die gepfändete Mops-Dame bei Ebay versteigern? Beim NRW-Heimatministerium sagt man, dass im Umgang mit Lebewesen von Behördenseite grundsätzlich mehr Fingerspitzengefühl gefragt sei.

      In der Affäre um den von der Stadt Ahlen gepfändeten und im Internet verkauften Mops gerät die Stadtverwaltung weiter unter Druck. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke wirft der Stadt in einem im Internet veröffentlichten Beitrag gleich zweifachen Rechtsbruch vor. Zum einen sei die Pfändung der Mopsdame „wohl unzulässig“ gewesen, außerdem hätte das Tier der Internetversteigerungsverordnung NRW zufolge nicht bei Ebay Kleinanzeigen verkauft werden dürfen – sondern über das landeseigene Portal justiz-auktion.de.

      Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch das NRW-Innenministerium. „Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar grundsätzlich auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage unserer Readktion mit. Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen, sagte sie. Und auf einem privaten Ebay-Account hätte der Hund auch nicht angeboten werden dürfen. Gepfändete Sachen seien auf schriftliche Anordnung der kommunalen Vollstreckungsbehörde öffentlich zu versteigern. Dafür gebe es bestimmte Formalien „Das Anbieten eines gepfändeten Tieres auf einem privatem Ebay Account erfüllt diese Voraussetzungen nicht“, betonte die Sprecherin.


      Vollständiger Artikel: rp-online.de/nrw/panorama/stad…-unter-druck_aid-37108657
      Er bot Edda als "kerngesund" bei Ebay an - hat er "vorsätzlich gelogen"?

      Gepfändeter Mops "Edda": Anzeige gegen Beamten der Stadt Ahlen

      Ahlen - Der Streit um den gepfändeten Mops "Edda" ist jetzt ein Fall für den Staatsanwalt. Die Käuferin des Hundes hat Strafanzeige wegen Betruges gegen einen Vollziehungsbeamten der Stadt Ahlen erstattet.

      Die Staatsanwaltschaft Münster bestätigte der Deutschen Presse-Agenturden Eingang der Anzeige. Rechtsanwalt Wolfgang Kalla, der "Eddas" Käuferin vertritt, sagte: "Der Vollziehungsbeamte wusste vor dem Verkauf von der Züchterin des Hundes, dass der Mops offenkundig krank war und nur einen Wert von 400 Euro hatte. Dennoch bot er ihn bei Ebay zu '750 Euro VB' an und nannte ihn dort 'kerngesund'".

      Das sei "vorsätzlich gelogen" gewesen, so Kalla. Seine Mandantin habe am Ende 690 Euro für das Tier bezahlt und inzwischen bereits Tierarztkosten von rund 2000 Euro gehabt.

      Klägerin und ihr Anwalt vermissen Entgegenkommen der Stadt

      Die Strafanzeige habe er im Namen seiner Mandantin erstattet, da die Stadt Ahlen bisher "keine Einsicht und kein wirkliches Entgegenkommen" gezeigt habe, sagte der Anwalt. Vielmehr habe die Verwaltung auch noch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, laut dem die Pfändung und der Verkauf über Ebay rechtmäßig gewesen seien.

      "Das ist enttäuschend für das Rechtsgefühl jedes redlich denkenden Bürgers", so Kalla. Er hatte vor zwei Wochen bereits Zivilklage gegen die Stadt eingereicht. Die jetzt gestellte Strafanzeige umfasse zwölf Seiten plus Anhang. Bei der Stadtverwaltung Ahlen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

      Die Mops-Affäre hatte kürzlich auch die landespolitische Bühne erreicht. -


      Quelle: sauerlandkurier.de/nordrhein-w…stadt-ahlen-11870604.html

      Da Eddas vorherige Halter die hohen Kosten für den Tierarzt sicherlich nicht aufbringen hätten können, bin ich inzwischen der Meinung, dass es für sie besser ist, wenn sie bei ihrem neuen Frauchen bleibt.

      Die gesamte Vorgehensweise finde ich trotzdem nach wie vor mehr als fragwürdig :thumbdown:

      Der Vollziehungsbeamte sollte persönlich haftbar gemacht werden, wenn das möglich ist. Es wäre ja ungerecht, dies dem Steuerzahler, der nichts dafür kann, aufzubürden.