Vorsicht bei Reisen nach Dänemark

      Vorsicht bei Reisen nach Dänemark

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      Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:


      Regeln für die Einreise mit dem Hund


      Am 1. Juli
      2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen
      Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
      Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in Dänemark
      verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:



      1) Pitbull Terrier


      2) Tosa Inu


      3) Amerikanischer Staffordshire Terrier


      4) Fila Brasileiro


      5) Dogo Argentino


      6) Amerikanische Bulldogge


      7) Boerboel

      8) Kangal
      Edit Smilie schleicht sich immer wieder ein und lässt sich leider nicht löschen

      9) Zentralasiatischer Ovtcharka


      10) Kaukasischer Ovtcharka


      11) Südrussischer Ovtcharka


      12) Tornjak


      13) Sarplaninac


      Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten
      Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für
      Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die
      Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.



      Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die
      Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die
      Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf
      Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt
      werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese
      Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese
      bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.



      Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.


      Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli
      2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu
      sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.



      Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person
      angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe
      zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die
      Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine
      Einschläferung des Tieres entscheiden.



      Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende
      Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die
      Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die
      Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. (Quelle: Dänisches Außenministerium)



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