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Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:
Regeln für die Einreise mit dem Hund
Am 1. Juli
2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen
Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in Dänemark
verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
Edit Smilie schleicht sich immer wieder ein und lässt sich leider nicht löschen
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten
Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für
Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die
Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die
Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die
Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf
Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt
werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese
Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese
bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli
2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu
sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person
angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe
zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die
Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine
Einschläferung des Tieres entscheiden.
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende
Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die
Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die
Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. (Quelle: Dänisches Außenministerium)
© Tasso e.V
Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:
Regeln für die Einreise mit dem Hund
Am 1. Juli
2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen
Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in Dänemark
verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
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9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten
Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für
Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die
Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die
Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die
Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf
Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt
werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese
Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese
bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli
2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu
sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person
angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe
zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die
Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine
Einschläferung des Tieres entscheiden.
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende
Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die
Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die
Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. (Quelle: Dänisches Außenministerium)
© Tasso e.V
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