Ab 3. Juli gilt die Chippflicht!

      Ab 3. Juli gilt die Chippflicht!

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      Ab 3. Juli gilt die Chippflicht!
      Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen

      Laut
      EU-Verordnung müssen ab dem 3. Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei
      Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Nach diesem Stichtag
      endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die
      Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Die Regelung ist
      komplex, und nicht jeder für die Durchführung Verantwortliche wird die
      Feinheiten kennen. TASSO empfiehlt daher die vorsorgliche Chippung
      und Registrierung der Vierbeiner, wenn man Ärger an der Grenze oder im
      Urlaubsland aus dem Weg gehen möchte.

      Für alle Tiere, die vor dem Stichtag
      bereits tätowiert waren, sieht die Verordnung zwar keine nachträgliche
      Chippflicht vor. Allerdings wird im EU-Heimtierausweis das Datum der
      Tätowierung nicht immer vermerkt. So wird es in dieser Situation für den
      Tierhalter schwierig, nachzuweisen, dass das Tier bereits vor dem 3.
      Juli 2011 tätowiert worden ist. Im schlimmsten Fall droht dann an der
      Grenze die Einreiseverweigerung.

      Mehr Informationen zum Thema Chippflicht finden Sie unter www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Wichtige-Gesetze

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