ZP) Michael Wrubel, ein 23-jähriger Mann aus Bünde, der im August 2009 eine
Schäferhündin auf grausame Weise tötete und einen weiteren Hund unter
tierquälerischen Bedingungen hielt, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Bünde zu
12 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie zu 5 Jahren
Tierhaltungsverbot verurteilt worden.
Der bereits siebenfach vorbestrafte Mann hatte die Schäferhündin an einen
Baum gebunden und ihr die Schnauze mit einer Spezialfolie umwickelt, so dass
das Tier bei den heißen Temperaturen qualvoll erstickte.
Verschiedene Tierschutzorganisationen hatten damals eine Belohnung zur
Ergreifung des Täters ausgesetzt.
Mit dem Urteil blieb das Amtsgericht um zwei Monate unter dem Antrag der
Anklage, vertreten durch Oberstaatsanwältin Dagmar Weitkamp. Sie sah durch
Michael W.s Tat alle Kriterien erfüllt, die zu einer Verurteilung des
Tierquälers nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes sowie Paragraph 52 des
Strafgesetzbuches hätten führen müssen. Auch hätte Weitkamp ein
immerwährendes Tierhalteverbot für 'vertretbar' gehalten. Aber auch mit der
Befristung dieses Verbots auf fünf Jahre blieb das Gericht unter der
Forderung der Staatsanwaltschaft.
„Wir sind froh, dass der Täter nun rechtskräftig verurteilt wurde“, so Dr.
Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA in einer
Presseerklärung. „Für die Hündin war es leider zu spät, doch durch die
Verurteilung können zumindest weitere potentielle Tiere vor dem Tierquäler
geschützt werden!“
Quelle: Tierfreunde Rheinland e.V. :: Tierquäler zu 12 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung veru
Komm gut über die Regenbogenbrücke du arme Maus
:kerzehand:
Ich hoffe diese Bestie die den Namen Mensch nicht verdient hat, wird in der Hölle schmoren :zensiert:
Schäferhündin auf grausame Weise tötete und einen weiteren Hund unter
tierquälerischen Bedingungen hielt, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Bünde zu
12 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie zu 5 Jahren
Tierhaltungsverbot verurteilt worden.
Der bereits siebenfach vorbestrafte Mann hatte die Schäferhündin an einen
Baum gebunden und ihr die Schnauze mit einer Spezialfolie umwickelt, so dass
das Tier bei den heißen Temperaturen qualvoll erstickte.
Verschiedene Tierschutzorganisationen hatten damals eine Belohnung zur
Ergreifung des Täters ausgesetzt.
Mit dem Urteil blieb das Amtsgericht um zwei Monate unter dem Antrag der
Anklage, vertreten durch Oberstaatsanwältin Dagmar Weitkamp. Sie sah durch
Michael W.s Tat alle Kriterien erfüllt, die zu einer Verurteilung des
Tierquälers nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes sowie Paragraph 52 des
Strafgesetzbuches hätten führen müssen. Auch hätte Weitkamp ein
immerwährendes Tierhalteverbot für 'vertretbar' gehalten. Aber auch mit der
Befristung dieses Verbots auf fünf Jahre blieb das Gericht unter der
Forderung der Staatsanwaltschaft.
„Wir sind froh, dass der Täter nun rechtskräftig verurteilt wurde“, so Dr.
Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA in einer
Presseerklärung. „Für die Hündin war es leider zu spät, doch durch die
Verurteilung können zumindest weitere potentielle Tiere vor dem Tierquäler
geschützt werden!“
Quelle: Tierfreunde Rheinland e.V. :: Tierquäler zu 12 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung veru
Komm gut über die Regenbogenbrücke du arme Maus
:kerzehand:
Ich hoffe diese Bestie die den Namen Mensch nicht verdient hat, wird in der Hölle schmoren :zensiert: