TASSO-Newsletter
Tiere aussetzen kein Kavaliersdelikt:
Bis zu 25.000,- Euro Strafe drohen!
Bis zu 25.000,- Euro Strafe drohen!
Jedes Jahr im Sommer spielen sich in der Notrufzentrale von TASSO Dramen ab:
Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub
einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt.
Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei TASSO, weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden
eines Hundes an einer Autobahnraststätte bzw. vor einem Tierheim oder
das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des
Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres,
d.h. wenn bewusst eine Situation herbeigeführt wird, die dem Tier das
Entlaufen ermöglicht.
Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub
einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt.
Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei TASSO, weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden
eines Hundes an einer Autobahnraststätte bzw. vor einem Tierheim oder
das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des
Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres,
d.h. wenn bewusst eine Situation herbeigeführt wird, die dem Tier das
Entlaufen ermöglicht.
Aber nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, sondern auch sein Tier über
einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz
verboten. Wer also seinem Tier z. B. Futter und Wasser hinstellt und
dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand
regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei
bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der
Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss
jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder
zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- Euro rechnen.
einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz
verboten. Wer also seinem Tier z. B. Futter und Wasser hinstellt und
dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand
regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei
bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der
Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss
jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder
zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- Euro rechnen.
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